Mit der Rückkehr von Pfarrer Albrecht Köstlin-Büürma nach Deutschland endet die Entsendung eines Pfarrers durch die EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) auf die Pfarrstelle im Pfarramtsbereich Süd + West + Wales. Der zuständige Referent der EKD hatte seit Jahren darauf hingewiesen, dass die Besetzung dieser Pfarrstelle nicht im Interesse der EKD ist.
Daher hat die Synode durch Änderung ihrer Verfassung am 30. März 2019 die Möglichkeit geschaffen, Pfarrerinnen und Pfarrer ohne Mitwirkung der EKD anzustellen. Die Synode arbeitet nun mir den vier Gemeinden zusammen mit dem Ziel, die Pfarrstelle im Herbst 2020 selber zu besetzen. Bis zur Wiederbesetzung der Pfarrstelle organisieren die Gemeinden die Vertretung des Pfarrdienstes selbst.
Der PAB-Rat hat einen Wahlausschuss aus Vertreter*innen der vier Gemeinden und der Synode berufen. Dieser Ausschuss organisiert die Pfarrwahl, die durch die Mitglieder der vier Gemeinden erfolgt. Die vier Gemeinden sind durch Arnold Beckmann (Vertr. Gem. Wales, Vorsitz), Roger Southgate (Vertr. Gem. Suedwest-England), Georg Staab (Vertr. Gem. West-Midlands), und Anke Tabrah (Vertr. Gem. Sued-England) vertreten.
Zwei Bewerber haben sich im März den Gemeinden vorgestellt. Weil nun bis auf weiteres keine Gottesdienste stattfinden können, wählen die Mitglieder per Briefwahl. Wer bis zum 31. März keine Briefwahl-Unterlagen erhalten hat, wende sich umgehend an an den Vorsitzenden des Wahlausschusses, Arnold Beckmann.